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Mal eine ehrliche Frage – machen Sie sich angesichts der immer weiter steigenden Preise für Energie keine Sorgen um Ihre Zukunft? Oder gehören Sie zu den Menschen, welche es sich erlauben können, das Geld am Fenster hinaus zu heizen? Es geht hier letztendlich nicht nur um Fragen des Klimaschutzes, sondern auch, um bares Geld für Ihren Geldbeutel.


Dabei sind bei der Wärmedämmung nicht nur Fenster und Rolladenkästen, sondern gerade auch die Bereiche Außenfassade und Dach von besonderer Bedeutung.

Im Laufe unserer jahrzehntelangen Erfahrung haben wir festgestellt, dass die früher verwendeten Wärmedämmungsmethoden im Laufe der Jahre durchaus ihre Wirksamkeit verlieren. Nicht zuletzt hat der technische Fortschritt auch vor diesem Bereich keinen Halt gemacht.


Seit 1. Januar 2009 ist für alle Wohngebäude, wenn sie verkauft oder neu vermietet werden sollen, ein Energieausweis verpflichtend vorgeschrieben.

Ausgenommen sind lediglich denkmalgeschützte Gebäude.

Mieter oder Käufer haben hierbei das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. Es sind Bußgelder bis zu 15.000 Euro möglich, wenn der Verkäufer oder Vermieter dieser Pflicht auf Nachfrage nicht nachkommen kann.

Allerdings muss dieser Energieausweis alle 10 Jahre neu erstellt werden.

Man unterscheidet hierbei zwischen bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweisen. Ab wann welcher Energieausweis im Einzelfall vorgeschrieben ist, hängt vom Alter des Gebäudes, von der Größe und der Art seiner Nutzung ab.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude tatsächlich ist. Hierbei werden sämtliche Daten des Gebäudes erhoben, wie z.B. die Dämmung der Fenster, Wände und des Daches, die hierbei verwendeten Baumaterialien und deren Bauweise. Auch die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage sowie die Verwendung regenerativer Energien, wird hierbei erfasst. Aus diesen Daten berechnet man den Energieverbrauch des Gebäudes für ein Jahr, bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten und dem in der Region vorherrschenden Klima.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen, ermittelt die Energieeffizienz des Gebäudes anhand der in den letzten 3 Jahren tatsächlich verbrauchten Energiemengen. Diese Variante erfasst also weniger den Zustand einer Immobilie, sondern fokussiert mehr auf die Art seiner Nutzung. Der Energieverbrauch schwankt also hierbei in Abhängigkeit der Anzahl der Personen und deren Heizverhalten.

Es ist wohl selbstredend, dass schlecht gedämmte Immobilien zukünftig deutlich geringere Marktwerte beim Verkauf oder der Vermietung erzielen werden.

 

Besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung?


Die große Koalition hat offenbar Anfang 2012 ihre ursprünglichen Pläne einer steuerlichen Begünstigung energetischer Sanierungsmaßnahmen vorerst gestoppt. Die Ursprünglichen Pläne sahen vor, dass ab Januar 2012 10-25% der Sanierungskosten von der Steuerlast abzugsfähig waren. 

Im Dezember 2011 hatten sich die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel noch mehrheitlich auf dieses Vorhaben verständigt. Ziel war dabei, das Energiesparen durch den steuerlich begünstigten Austausch von Fenstern, alten Heizkesseln sowie durch eine bessere Wärmedämmung zu verbessern.  

Horst Seehofer sperrte sich allerdings diesem Vorhaben, weil gleichzeitig der Handwerkerbonus schrittweise abgeschafft werden sollte. 

Da noch keine grundlegende Einigung erzielt werden konnte, wird nun geprüft, ob man als Alternative die Zuschussprogramme der KfW-Bank erhöht.

Gewiss ist, dass energetische Sanierung von staatlicher Seite dauerhaft gefördert werden muss, um die international hochgesteckten Ziele hinsichtlich Energieeinsparung und Emissionsvermeidung erreichen zu können. 

Zur Zeit bleibt es aber vorerst bei den geltenden steuerlichen Absetzbarkeitsregeln für Handwerkerleistungen.  

Es ist also durchaus ein lohnendes Unterfangen sich mit der Thematik der Wärme-dämmung näher auseinander zu setzen.